Auszahlung im Todesfall
Es ist nicht möglich, eine Rürup-Rente zu vererben. Sobald der Versicherte also stirbt, verfällt sein angespartes Kapital. Das gilt sowohl für die Anspar- als auch für die Rentenphase. Um die Hinterbliebenen nicht unversorgt zurückzulassen, müssen deshalb spezielle Vorkehrungen getroffen werden. Zu diesem Zweck gibt es verschiedene Zusatzrenten und -versicherungen. So ist sichergestellt, dass die Angehörigen des Versicherten nach seinem Tod eine gewisse Summe erhalten.
Tod in der Ansparphase
Stirbt der Versicherte bereits während der Ansparphase, so verliert er sein gesamtes bisher angespartes Kapital. Es fällt an die Versicherungsgesellschaft. Dies lässt sich verhindern, wenn im Vertrag eine Hinterbliebenenrente vereinbart wurde. Der Ehepartner oder die Kinder erhalten dann im Todesfall einen vorher vereinbarten monatlichen Betrag. Es besteht auch die Möglichkeit, die angesparte Summe als Rente an die Familie auszahlen zu lassen. Die Rückerstattung der Beiträge ist ebenfalls möglich. Dafür muss der Verbraucher ebenfalls eine Zusatzversicherung abschließen. Diese wird allerdings steuerlich nicht gefördert. Sie ermöglicht jedoch, dass die angesparte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, sollte der Versicherte vor Beginn der Rentenphase sterben.
Tod in der Rentenphase
Leistungen aus der Rürup-Rente sind nicht für eine bestimmte Zeit garantiert, wie das bei anderen Rentenversicherungen der Fall ist. Beim Tod des Versicherten werden die Zahlungen eingestellt und das restliche angesparte Kapital verfällt. Der Lebenspartner kann jedoch durch eine spezielle Rente abgesichert werden. Er erhält dann einen bestimmten Prozentsatz der Leistungen, die der Versicherte zu Lebzeiten bezog. Dieser Zusatz muss gesondert in den Rürup-Vertrag eingeschlossen werden. Für die übrigen Hinterbliebenen kann ebenfalls eine Absicherung vereinbart werden. Dazu legt der Versicherungsnehmer mit seinem Anbieter einen bestimmten Zeitraum fest, für den er Leistungen erhält. Stirbt der Versicherte vor dem Ende dieses Zeitraums, kann die Restsumme an seine Familie ausgezahlt werden. Dies geschieht in Form einer lebenslangen monatlichen Rente. Es gibt auch Verträge, bei denen die bereits geleisteten Zahlungen vom Gesamtkapital abgezogen werden. Die Differenz erhalten dann die Angehörigen ausgezahlt.
Zusatzversicherungen
Zusätzlich zur Rürup-Rente sind verschiedene Zusatzversicherungen möglich. Sie müssen zusammen mit dieser abgeschlossen werden und bringen zusätzliche Kosten mit sich. Damit ein Vertrag förderfähig ist, muss er Hinterbliebenenrente und Berufsunfähigkeitsrente als Zusatz anbieten. Diese werden deshalb vom Staat steuerlich gefördert. Voraussetzung ist jedoch, dass die Beiträge dafür kleiner sind als die zur Altersvorsorge.
Hinterbliebenenrente
Durch den Abschluss dieser Zusatzversicherung kann der Versicherte sicherstellen, dass seine Hinterbliebenen nach seinem Tod versorgt sind. Dazu zählen jedoch nur Personen, mit denen der Versicherungsnehmer bei seinem Tod rechtsgültig verheiratet war. Auch Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht, gehören in diese Kategorie. Fällt dieser Anspruch weg, so besteht kein Anspruch mehr auf Hinterbliebenenrente. Dasselbe gilt bei Geschiedenen und eingetragenen Lebenspartnern.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Verbraucher für den Fall abgesichert, dass er irgendwann nicht mehr berufstätig sein kann. Aus der Kopplung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Rürup-Rente ergeben sich aber auch einige Probleme. So fällt bei einer Kündigung des Rürup-Vertrags oft auch die daran gebundene Versicherung weg. Hinzu kommt, dass Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall komplett versteuert werden müssen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Rürup-Rente abgeschlossen wurde. Bei konventionellen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig.