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Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist ein Zusatz zur gesetzlichen Altersvorsorge. Sie ist jedoch nicht für jeden empfehlenswert. Da die Förderung in Form von Steuervorteilen erfolgt, eignet sich die Rürup-Rente vor allem für diejenigen, die hohe Steuern zahlen müssen. Sinnvoll ist diese Art der Altersvorsorge besonders für Freiberufler und Selbstständige. Da sie nicht gesetzlich rentenversichert sind, ist es für sie umso wichtiger, für den Ruhestand vorzusorgen. Zudem haben sie keinen Arbeitgeber, der einen Teil zu ihrer Rente beiträgt. Das hat jedoch gleichzeitig den Vorteil, dass Selbstständige einen größeren Anteil ihres Einkommens steuerlich ansetzen können, da kein Arbeitgeberanteil in die Berechnung einfließt.


Vertrag
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine private Rentenversicherung. Man kann sie seit dem 1. Januar 2006 aber nicht nur bei Versicherungsgesellschaften abschließen, sondern auch bei Banken und Sparkassen. Dabei besteht die Auswahl zwischen einer konventionellen privaten Rentenversicherung und einer fondsgebundenen Lebensversicherung. Es kann jedoch nicht jeder Vertrag für die Rürup-Rente verwendet werden. Er muss dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gemeinsam mit der gesetzlichen Altersvorsorge gehört die Rürup-Rente zur Grundsicherung. Deshalb müssen beide ähnlich ausgestaltet sein. Das bedeutet beispielsweise, dass die Rürup-Rente bis zum Tod ausgezahlt wird. Das frühestmögliche Renteneintrittsalter ist 60 Jahre, vorgesehen ist jedoch der Rentenbeginn mit 65. Wer sich das Geld vorher auszahlen lassen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen. Damit für eine private Rentenversicherung die steuerlichen Vergünstigungen des Rürup-Modells in Anspruch genommen werden können, muss es möglich sein, sie durch Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten zu ergänzen. Die Verträge dürfen nicht vererbt, beliehen, übertragen oder verkauft werden.


Funktionsweise
Der Versicherte zahlt regelmäßig Geld auf seinen Rürup-Vertrag ein. Dies kann in monatlichen oder jährlichen Raten geschehen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, einmalig einen größeren Betrag einzuzahlen. Im Vertrag können sogar beitragsfreie Zeiträume vereinbart werden. Solange darüber hinaus alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind, gefährdet diese Flexibilität die staatliche Förderung nicht. Diese erfolgt in Form von Steuervergünstigungen. Das bedeutet, dass ein bestimmter Teil der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden kann. Es gibt jedoch, anders als bei der Riester-Rente, keine Zuschüsse. Steuerlich ansetzbar sind 2008 nur Beiträge bis 13.200 €. Für Ehepaare gilt die doppelte Summe. Diese Obergrenze steigt bis 2025 auf 20.000 €.