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Die Rürup-Rente kann nicht nur bei Versicherungen abgeschlossen werden. Auch Investmenthäuser, Banken, Finanzdienstleister und betriebliche Pensionskassen dürfen entsprechende Verträge anbieten. Um die Steuervorteile der Rürup-Rente nutzen zu können, müssen die Produkte jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese sind wesentlich strenger als bei der Riester-Rente. Das hängt damit zusammen, dass die Rürup-Rente nach dem Vorbild der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen wurde.


Bedingungen
Gefördert werden grundsätzlich nur Verträge, die nach dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden. Der Rentenbeginn darf erst ab dem 60. Geburtstag möglich sein, es sei denn, eine gesonderte Berufsunfähigkeitsrente wurde zusätzlich abgeschlossen. Diese kann natürlich bereits vorher bezogen werden. Ab dem 1. Januar 2012 steigt das frühestmögliche Renteneintrittsalter auf 62 Jahre. Der Anbieter muss das Kapital als lebenslange Rente auszahlen. Nach dem Tod des Versicherungsnehmers darf also keine Restsumme an die Hinterbliebenen fließen.


Rentenansprüche
Besonders restriktiv sind die Regelungen bei der Rürup-Rente bezüglich der Rentenansprüche. Sie gelten nur für den Versicherungsnehmer selbst. Er darf die Auszahlungen aus seiner Rente nicht vererben. Dieses Verbot lässt sich umgehen, indem ein spezieller Hinterbliebenenschutz abgeschlossen wird. Die Beiträge dafür werden von den Einzahlungen abgezogen. Das bedeutet, dass diese Zusatzversicherung dazu führt, dass die Rentenzahlungen an den Versicherungsnehmer geringer ausfallen. Außerdem ist es nicht möglich, Ansprüche aus der Rürup-Rente zu übertragen oder zu beleihen. Sie können also nicht, wie bei der Riester-Rente, für den Bau oder Kauf von Wohnraum genutzt werden. Der Versicherte kann seine Rentenansprüche auch nicht verkaufen oder die Versicherung kündigen. Erlaubt ist jedoch, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Natürlich immer unter der Bedingung, dass auch der Vertrag bei der neuen Gesellschaft die Bedingungen für die Rürup-Rente erfüllt. Außerdem können die Rentenansprüche bei einer Scheidung im Rahmen des Versorgungsausgleichs auf den geschiedenen Ehepartner übertragen werden.


Zusatzversicherungen
Die Rürup-Rente kann um eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Hinterbliebenenversicherung erweitert werden. So hat der Versicherte die Möglichkeit, sich für den Fall einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abzusichern und dafür zu sorgen, dass seine Hinterbliebenen im Falle seines Todes versorgt sind. Für diese speziellen Versicherungen müssen keine gesonderten Beiträge eingezahlt werden. Sie finanzieren sich aus dem Kapital, das der Versicherungsnehmer ohnehin im Rürup-Vertrag anlegt. Mehr als 50 Prozent dieser Einzahlungen müssen jedoch in die Altersvorsorge fließen. Der Rest kann für Zusatzversicherungen verwendet werden.