Die Rürup-Rente
Die Rürup-Rente allgemein
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Basisrente, die staatlich subventioniert wird. Sie basiert auf einen Rentenversicherungsvertrag, der in seinen Leistungskriterien und steuerlichen Behandlungen ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Rürup-Rente jedoch nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt, wie es bei einer klassischen, privaten Rentenversicherung der Fall ist. Der große Unterschied zwischen den meisten privaten Rentenversicherungen und der Rürup-Rente besteht in der Art der Auszahlung, denn bei der Rürup-Rente ist keine Kapitalauszahlung möglich.
Vor- und Nachteile der Rürup-Rente
Die Vorteile der Rürup-Rente sind offensichtlich, man hat mit ihr eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Des Weiteren bleibt das Kapital im Vertrag auch bei einer längeren Arbeitslosigkeit unangetastet und außerdem entfällt die Abgeltungssteuer, so dass auch mit diesem Geld gearbeitet werden kann und Zinsvorteile entstehen. Bei der Rürup-Rente hat man des Weiteren die Möglichkeit eine Berufunfähigkeitsversicherung, wenn sie nicht mehr als 50% einnimmt, zu integrieren und auch diese steuerlich abzusetzen. Ein großer Vorteil liegt auch in der Art der Ansparung, denn die Rürup-Rente kann mit kleinen Beträgen bespart werden, was besonders gut für Selbständige ist, die ein geringes Einkommen haben. Neben dem flexiblen Raten sind dann auch Einmalzahlungen möglich.
Dennoch hat die Rürup-Rente nicht nur Vorteile. Zu den Nachteilen der Basisrente gehört, dass die Beträge nur gestaffelt steuerlich absetzbar sind, die Rentenauszahlungen müssen später versteuert werden und es gibt kein Kapitalwahlrecht. Außerdem spricht gegen eine Rürup-Rente, dass die Verträge nicht verschenkt, übertragen oder gekündigt werden können, nur eine Betragsfreistellung ist möglich. Des Weiteren verfällt bei dem Tod des Sparers, egal ob dieser vor oder nach dem Renten beginn eintritt, das angesparte Vermögen.
Nutzer der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist speziell für Selbständige, mit einer relativ hohen Steuerbelastung, ins Leben gerufen wurden. Ihnen wird dadurch eine steuerbegünstigte Altersvorsorge ermöglicht, da sie weder die Förderung der Riester-Rente noch der staatlichen Altersvorsorge nutzen können und seit 2005 klassische Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Aber auch Angestellte können von der Rürup-Rente profitieren, denn mit dem neuen Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000€ pro Jahr und Person, können auch sie sich eine zusätzliche Rente aufbauen und dabei noch von Steuerförderungen profitieren.