Home
 
Forum
 
Impressum
 
Links
 
 
  • Parteien

Top-Themen

  • Finanzen
  • Wahlrecht
  • Volkswirtschaftliche Ziele
  • EU Gesetzgebung
  • Bildung & PISA Studie
  • Staatsverschuldung Deutschland
  • Arbeitslosigkeit & Mindestlöhne
  • Demographischer Wandel
  • Rente
  • Baufinanzierung
  • Rürup Rente
  • Riester Rente
  • Wohn-Riesterrente
  • Steuern in Deutschland
  • Kreditkarten(missbrauch)
  • Private Krankenzusatzversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Der Euro und die Krise
  • Kredite
  • Immobilienfinanzierung
  • Festgeld
  • Forward Darlehen
  • Politiker und Kurzurlaub
  • Zurückhaltende Kreditvergabe

Riester Rente

Die Riester Rente ist eine private Altersvorsorge. Durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen bietet sie eine lebenslange, garantierte Rente. Sie wurde im Zuge der Reform 2001 eingeführt und nach dem Erschaffer, den damaligen Arbeitsminister Walter Riester benannt.
Die finanzielle Sicherheit nach dem Berufsleben ist enorm wichtig. Um den Lebensstandard im Alter weiterführen zu können, ist eine zusätzliche Absicherung heute notwendig, denn die gesetzliche Rentenversicherung reicht nicht mehr aus.

Um viele Menschen zur Altersvorsorge zu bewegen, hat der Staat ein attraktives Förderungskonzept geschaffen. Die Riester Rente garantiert Rückzahlungen an den Sparer, die eine Höhe der zuvor geleisteten Einzahlungen entspricht, zuzüglich der Mindestverzinsung.

Personen die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können eine Riester Förderung in Anspruch nehmen. Zudem erhalten Arbeitslose, Soldaten und Zivildienstleistende die Riester Förderung.
Wer ein Riester Rentenvertag abschließen möchte, muss einen Antrag stellen. Dieser wird von der Versicherung direkt an das Bundeszulagenamt geleitet. Nach Prüfung der Angaben werden die Zulagen an die Versicherung überwiesen.
Um eine staatliche Förderung zu erhalten, beträgt der Mindestsparbeitrag 3% vom rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommen. Ab dem Jahre 2008 beträgt der Beitrag 4%.
Durch Grundzulage, Kindergeldzulage und Berufseinsteigerbonus wird die Riester Rente staatlich gefördert.
Die Grundzulage beträgt 154,- EUR
Die Kindergeldzulage wird für jedes Kind gewährt.
Für Kinder, die bis zum 31.12.2007 geboren wurden, beträgt die Zulage 185,- EUR
Für Kinder, die bis zum 01.01.2008 geboren wurden, beträgt die Zulage 300,- EUR
Bis zum 25. Lebensjahr wird ein Einsteigerbonus von einmalig 200 EUR gezahlt.

Ab dem 60. Lebensjahr wird eine garantierte, lebenslange Rente gezahlt. Ebenso ist eine einmalige Kapitalleistung möglich. Ab dem Rentenbeginn kann 30% des angesparten Kapitals ausgezahlt werden.
Eine Absicherung für den Ehepartner ist gewährleistet.
Bei Tod vor Rentenbeginn kann das angesparte Riester Kapital auf den Riester Vertrag des Ehepartners übertragen werden.

Die Garantiezeit bietet bei Tod für den Ehepartner Sicherheit.
Die Riester Rente wird bis zur vereinbarten Garantiezeit an den Ehepartner weitergezahlt.