Krankenversicherungen für Auslandsreisen deutscher Bundesbürger
Nach jüngsten Information des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) gaben die Deutschen im Jahre2007 mit 60,7 Milliarden Euro mehr Geld für Auslandsreisen aus, als irgendeine andere Nation weltweit. Ein ähnliches Wachstum wird auch für 2008 prognostiziert!
Welche Länder sind für deutsche Bundesbürger besonders reizvoll?
Geht man den von bis jetzt gebuchten Reisen für das Jahr 2008 aus, so verzeichnen Ägypten, Türkei , USA, Asien und die Karibik starke Zuwächse. Die Klassiker als beliebtestes Urlaubsland der Deutschen bleiben aber neben dem heimischen Gefilden weiterhin Spanien und Italien.
Klar, bei soviel Urlaubsvorfreude macht man sich ungern Gedanken darüber, was ist, wenn im Ausland medizinische Hilfe gebraucht wird. Aber schon kleinere Krankheiten können die Urlaubskasse erheblich schmälern - und dass man als Mitglied der gesetzliche Krankenversicherung alle Kosten erstattet bekommt, ist leider ein trügerischer Schluss!
Worauf sollten Sie also bei einer Reise ins europäische Ausland achten?
Wichtig ist, dass Sie vor Reiseantritt genau prüfen, wie Sie im Krankheitsfalle im Ausland versichert sind und welche Kosten genau übernommen werden. Der den meisten noch bekannte „Auslandskrankenschein“ wurde inzwischen durch die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) ersetzt. Diese Europäische Krankenversicherungskarte weist europaweit einheitliche Merkmale auf, z.B. durch die Anordnung der Textfelder, EU-Emblem etc.
Damit soll gewährleistet werden, dass die Karte in allen europäischen Mitgliedstaaten anerkannt werden kann. Jedoch werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen durch das Fünfte Sozialgesetzbuch eingeschränkt.
So werden die entstehenden Ansprüche für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (Beinbruch, kranker Zahn) nach dem Leistungskatalog des jeweiligen Reiselandes abgerechnet.
Die Behandlung im Ausland kann so teurer sein als in Deutschland und unter Umständen wird der volle Betrag Ihrer Arztrechnung nicht erstattet. Ferner ist ein Rücktransport vom Urlaubsort nach Deutschland nicht mitversichert (vgl.§ 60 SGB V, Abs.4). Zudem gilt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weltweit. In solch einem Falle würde eine private Auslandskrankenversicherung den Differenzbetrag übernehmen. Eine private Auslandskrankenversicherungen schließt auch hier die gesetzliche Lücke.
Worauf sollten Sie bei einer Reise ins außereuropäische Ausland achten?
Für Reisen ins außereuropäische Ausland wie in die USA, China, Ägypten oder alle anderen Nicht-EU-Staaten ist eine private Auslandskrankenversicherung dringend zu empfehlen. Denn die gesetzliche Krankenkasse würde bei einem Krankheitsfalle im Ausland keine Kosten übernehmen. Teilweise sind derartieg Sonderfälle auch in einer Krankenzusatzversicherung inbegriffen.
Gelten für Privatversicherte andere Bedingungen?
Einige Reiseversicherungen schließen in Ihren Leistungen eine Auslandskrankenversicherung von in der Regel sechs Wochen automatisch mit ein. Da dies jedoch keine allgemeine Gültigkeit besitzt, empfehlen wir Ihnen, entsprechend Rücksprache mit Ihrer jeweiligen privaten Krankenversicherung zu halten.