Rente & Renteneintrittsalter
Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering jubelte (Zitat): "... Auch wenn das Ausmaß bescheiden ist, nehmen die Rentner nach drei Nullrunden in Folge erstmals wieder an Einkommenszuwächsen teil!" Was er meinte, war nach mehreren Nullrunden eine Rentenerhöhung von etwa 0,5 Prozent.
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Die verschiedenen Sozialverbände und die Gewerkschaften konterten (Zitat): "die Rentenerhöhung gleicht nicht einmal die Kaufkraftverluste der vergangenen Jahre aus", und sie argumentierten mit Zahlen die belegen, dass es für die meisten Rentner nur eine Erhöhung im einstelligen Euro-Bereich handeln würde. Noch härter trifft es die Rentner in den neuen Bundesländern, denn das Renten betragen nur etwa 88 Prozent der alten Länder. Berechnungen der Sozialverbände ergaben, dass viele Rentner im Juli 2007 trotz der etwa 0,5 Prozent weniger Geld zur Verfügung haben als im Juli 2006, denn ihre Beiträge zur Krankenkasse sind deutlich gestiegen. Rentnern, die zusätzlich noch eine Betriebsrente bekommen, fehlen laut der Zeitschrift "Finanztest" bis zu 500 Euro im Jahr.
Franz Müntefering betont jedoch immer wieder, dass die Anhebung des
Renteneintrittsalters auf 67 Jahre das Ziel habe, den Beitragssatz zur
gesetzlichen Rentenversicherung stabil zu halten.
Einen Ausweg aus der finanziellen Altersvorsorge Misere sah die große Koalition in der stufenweisen Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre. Grundlage für diese Entscheidung waren die Zahlen zur demografischen Entwicklung bis zum Jahr 2050. Der Geburtenrückgang und die immer älter werden Bundesbürger haben das Gleichgewicht der in die Rentenkasse einzahlenden Arbeitnehmer und den Rentenempfängern aus dem Gleichgewicht gebracht. Die hohe Arbeitslosigkeit hat Millionen von sozialversicherungspflichtigen Beitragszahlern dem Solidarpakt Rente entzogen.
Der Bundestag beschloss mit 408 gegen 169 Stimmen, das offizielle Renteneintrittsalter ab 2012 schrittweise auf 67 Jahre zu erhöhen. Die Gewerkschaften, Grüne und Linkspartei lehnen dies strikt ab. Und ihre Argumente werden auch von den Arbeitnehmerflügeln der Koalitionsparteien nicht rundweg abgelehnt. Die Gegner des Renteneintrittsalters mit 67 argumentieren, dass schon heute die über 40 Jahre alten Arbeitnehmer kaum eine Chance auf einen Arbeitsplatz haben. Ab 40 gehört man zum alten Eisen - das sei Realität in Deutschland. Dies wird auch durch Zahlen belegt: Nur ein knappes Drittel der über 55-Jährigen kann heute überhaupt noch einer regulären Arbeit nachgehen. Die meisten warten als Langzeitarbeitslose mit Hartz IV darauf, endlich das Rentenalter zu erreichen.
DGB-Chef Sommer argumentierte: "Die Rente mit 67 ist eine Mogelpackung. Es geht nicht darum, bis 67 zu arbeiten. Es ginge dem Staat darum, die Rentenzahlungen einfach zwei Jahre hinauszuzögern, um so die Rentenkassen zu entlasten - auf Kosten derer, die ihr Leben lang gearbeitet haben. Die Rente mit 67 sei de facto eine Rentenkürzung - und das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, so DGB-Chef Sommer.
Franz Müntefering betont jedoch immer wieder, dass die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre das Ziel habe, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung stabil zu halten. Der Beitragssatz solle bis zum Jahr 2009 19,9 Prozent nicht überschreiten. Danach soll er sogar sinken und langfristig bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent steigen. Gleichzeitig will die Bundesregierung, so Müntefering, verhindern, dass das Rentenniveau zu stark sinkt. Da das Rentenniveau nach dem Verhältnis der Rente eines Durchschnittsverdieners zum durchschnittlichen Nettoverdienst aller Beschäftigten berechnet wird, soll bis 2020 Niveau nicht unter 46 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns fallen, bis 2030 nicht unter 43 Prozent. Im Gesetz wurde auch festgelegt, dass der Arbeitnehmer, der mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge nachweist, wie bisher auch mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann. Eine vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren ist dann mit einem erheblichen Rentenabschlag von 14,4 Prozent verbunden.
Eine Sonderregelung gibt es auch für die heute nicht unübliche Altersteilzeit. Wer bis zum 31. Dezember 2006 mit seinem Arbeitgeber eine vertraglich verbindliche Altersteilzeitarbeit vereinbart hatte, und zu den Jahrgängen bis 1954 gehört, kann weiterhin mit 62 Jahren ohne zusätzliche finanzielle Einbußen in Rente gehen. Aber auch hier gilt: Ohne jeglichen Abschlag ist ein Rentenbezug erst mit 65 Jahren möglich.
Da kam von Unternehmerseite aber heftige Kritik. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisierte diese Sonderregelung, wonach Beschäftigte mit 45 Beitragsjahren weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen können, mit dem Argument, dass dies das Einsparvolumen um zwei Milliarden Euro reduzieren werde.
Wie man es auch wendet, vor allem die jüngeren Beschäftigten werden in Zukunft ohne eine zusätzliche Altersvorsorge kaum noch einen finanziell sorgenfreien Lebensabend erwarten können. Da sind sich alle Politiker und Berater einig. Um ein Abrutschen von vielen Rentnern in die Sozialhilfe zu vermeiden, hat man schon unter Gerhard Schröder die so genannte Riester-Rente eingeführt, die nach erheblichen Anlaufschwierigkeiten zu einem echten Renner geworden ist. Vor allem Familien mit Kindern profitieren von staatlichen Zulagen, die zusammen mit anderen Vorteilen eine vorprogrammierte Altersarmut abfedern. Die unterschiedlichen Anlageformen und -möglichkeiten erfordern jedoch eine umfassende Information.
Eines ist jedoch zu vermuten: Es wird nicht die letzte Rentenreform gewesen sein. Und weitere Reformen werden vermutlich ebenfalls zu Lasten der Arbeitnehmer und Rentner gehen, deshalb ist die finanzielle Vorsorge bzw. eine private Rentenversicherung für das Alter wichtiger denn je und eine Absicherung gegen die befürchtete Altersarmut, welche auch ein Abschluss von Festgeld abhilfe schaffen kann.
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