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Voraussetzungen für die Vergabe einer Baufinanzierung

Bei der Vergabe eines Baukredits entscheiden drei Kriterien über die Bewilligung des Antrags. Dies ist zum Einen die Höhe des Einkommens- auch Bonität genannt. Die Kreditwürdigkeit wird in einer genauen Einkommen- Ausgaben- Rechnung von den Banken geprüft. Sollte die Höhe des monatlichen Einkommens nicht genügen, kann ein weiterer Darlehensnehmer in den Vertrag eintreten oder ein Bürge für die Zahlungsfähigkeit garantieren. Im Falle einer späteren Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, muss der Bürge an dessen Stelle für die Ratenzahlung und die Tilgung des Darlehens aufkommen. Kann er das nicht, so wird der Bürge gepfändet, das heißt sein Gehalt wird eingezogen, um die Kreditraten zu begleichen.

Positive SCHUFA - Bilanz
Die zweite wichtige Voraussetzung ist eine positive SCHUFA- Bilanz. Jeder Bundesbürger ist in dieser Datei mit jeglichen Finanztransaktionen erfasst. Sei es die Eröffnung eines Girokontos, die Bestellung bei einem Versandhaus aber auch die Aufnahme eines Kredits, die Gesamtheit der Bankgeschäfte wird durch die SCHUFA erfasst.
Sollte sich die persönliche Zahlungsmoral in der Vergangenheit allzu oft als hinfällig herausgestellt haben, kann nicht mit der Bewilligung des Kreditwunsches gerechnet werden.

Eigenkapital sehr wichtig
Die Stellung von Eigenkapital bildet die dritte Säule eines erfolgreichen Baukredits. Dieses sollte mindestens 20 Prozent der Gesamtdarlehenssumme betragen. Doch nicht nur Bargeld, auch Eigenleistungen können von der Bank als Eigenkapital angerechnet werden. Teure Handwerkerkosten können so minimiert werden, gleichzeitig können sie das für das Darlehen notwenige Sparguthaben ergänzen. Solche Eigenleistungen bestehen unter anderem in der Verschönerung der Innenräume, etwa das Tapezieren oder Malerarbeiten, aber auch der Isolierung der verschiedenen Wohnräume oder dem Dachausbau. Doch diese Eigenleistungen werden in der Regel von den Banken nicht in vollem Umfang angerechnet. Sie dürfen entweder einen vorher festgelegten Betrag nicht überschreiten, maximal aber 20 Prozent der Gesamtsparsumme- des Eigenkapitals- betragen.

Freiberufler oft nicht kreditwürdig
Selbstständige und Freiberufler haben es besonders schwer, ihre Bonität unter Beweis zu stellen. Aufgrund der wechselnden Höhe ihres Einkommens, gelten sie oft nicht als kreditwürdig, und versuchen deshalb oft nicht, einen Baukredit zu erhalten. Doch auch sie können mit Hilfe eines Bürgen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. Freiberufler, die keinen Bürgen haben, müssen ein Einkommen in ausreichender Höhe während der vergangen drei Jahre nachweisen können und außerdem an einer Erstellung einer Zukunftsprognose durch das Kreditinstitut mitwirken. Sind die Prognosen für die Folgejahre positiv und wurde ein ausreichender Einkommensnachweis für die vergangenen Jahre erbracht, haben auch Freiberufler Chancen, einen Baukredit zu erhalten.

 

Lesen sie hierzu auch:

 

>> Baufinanzierung allgemein

>> Möglichkeiten der Baufinanzierung

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