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Minimierung der Finanzierungskosten

Jeder Bauherr hat ein Interesse daran, die Kosten der Eigenheimfinanzierung so gering wie möglich zu halten. Deshalb ist es ratsam, nicht das erste Bausparangebot gleich anzunehmen, sondern zwischen den Angeboten der einzelnen Kreditinstitute zu vergleichen.

Gesamtkosten genau beachten
Die Guthabenzinsen bei Bausparverträgen sind sehr verschieden. Während einige Anbieter das Sparguthaben eines Bausparers mit zwei Prozent verzinsen, kann man im Internet auch Anbieter finden, die die Spareinlagen junger Bausparer sogar mit sechs Prozent verzinsen. Die Wahl eines günstigen Vertrags kann einen Vorteil von über 1.000 € pro Jahr bedeuten. Deshalb lohnt sich ein genauer Vergleich, besonders für junge Familien, die genau auf ihre monatlichen Ausgaben achten müssen.

Auch bei der Tilgung des Baudarlehens sollten Kreditnehmer auf günstige Konditionen achten. Niedrige Tilgungsraten mögen zwar auf den ersten Blick vorteilhaft erscheinen, jedoch erhöhen sie die Gesamtkosten des Kredits durch lange Laufzeiten, in denen mehr Zinsen anfallen. Versucht man jedoch, die Zinsen so schnell wie möglich zu tilgen, das heißt in großen Raten und mit Hilfe hoher Einzelbeträge, so kann man mit großzügigen Tilgungsrabatten rechnen und so die Gesamtkosten des Baukredits erheblich senken.

Finanzierungshilfe vom Staat
Wohneigentum wird in der Bundesrepublik staatlich gefördert. Obwohl die Eigenheimzulage zum 01.01.2006 von der Bundesregierung ersatzlos gestrichen wurde, ist es noch möglich, von ihr zu profitieren. Das trifft für Eigenheimbauer zu, die ihren Bauantrag schon vor diesem Datum gestellt haben. Wurde damals vergessen, einen Antrag auf Gewährung der Eigenheimzulage zu stellen, so kann das in den folgenden vier Jahren nachgeholt werden. Nach Bewilligung des Antrags kann die Eigenheimzulage noch bis zu sieben Jahre nach Bezug des Hauses gezahlt werden. Eine andere Möglichkeit auch nach dem 01.01.2006 die Eigenheimzulage zu erhalten, besteht, falls der Antrag bis zum 31.12.2005 gestellt werden konnte, aber der Bezug des Hauses erst später stattfand. Auch in solchen Fällen wird die Eigenheimzulage noch nach dem Stichtag ausgezahlt. Waren die Anspruchsvoraussetzungen auf Eigenheimzulage erst nach dem 01.01.2006 erfüllt, so kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden. Derartige Neuanträge werden nicht mehr entgegengenommen.

Sparen wird belohnt- die Wohnungsbauprämie
Eine weitere Möglichkeit, die Finanzierungskosten mit staatlicher Hilfe zu senken, ist das Nutzen der Wohnungsbauprämie. Die Prämie bemisst sich an den jährlichen Sparaufwendungen des zukünftigen Eigenheimbauers, und beläuft sich auf acht Prozent dieser Aufwendungen. Gefördert werden die Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 512 € jährlich für Alleinstehende und 1.024 € für Ehepaare. Das entspricht einer Prämienzahlung von etwa 45, beziehungsweise 90 € jährlich.


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