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Die Phasen des Bausparens- Sparen, Zuteilung und Auszahlung

Vor die Realisierung eines Hausbaus steht die Frage nach der Finanzierung des Vorhabens. Im Idealfall verfügt der Kreditnehmer bereits über ererbtes oder angespartes Eigenkapital.
Jedoch reicht das bereits vorhandene Geld in den seltensten Fällen aus, um die Baupläne zu verwirklichen. Deshalb finanzieren über die Hälfte der Eigenheimbauer ihr Bauvorhaben mithilfe eines Bausparvertrags. Über die Höhe des Sparbetrags, der erzielt werden soll, entscheidet sich der Bauherr bei Vertragsabschluss. Das Bausparen selbst besteht aus drei Phasen.

Die Sparphase als Grundlage der Kapitalbildung
Bei Abschluss eines Bausparvertrags werden Festlegungen über die Regelsparrate, die Guthabenverzinsung und den Darlehenszins getroffen. Danach beginnt die erste Phase des Bausparens, die Sparphase. Während der Sparphase spart der zukünftige Eigenheimbesitzer 30 bis 50 Prozent des Betrags, der ihm zum Hauserwerb noch fehlt, in einem vertraglich geregelten Zeitraum an. Die Mindestsparzeit variiert je nach den Bedingungen des Geldinstituts zwischen 12 und 80 Monaten. Während dieser Zeit wird das entstehende Sparguthaben mit zwei bis fünf Prozent verzinst. In der Sparphase wird vom Vertragsinhaber regelmäßig ein vertraglich vereinbarter Betrag auf das Bausparkonto eingezahlt. Auch Sonderzahlungen oder Zahlungen durch Drittpersonen sind möglich. Während der Sparzeit erhält man am Ende jedes Jahres einen Kontoauszug, auf dem alle Zugänge und der gegenwärtige Kontostand verbucht sind. Nach Abschluss der Sparphase erfolgt die Zuteilung.

Die Prüfung der Darlehensvoraussetzungen in der Zuteilungsphase
Das gesamte Baugeld, über das man nach dem erfolgreichen Bausparen verfügen kann, setzt sich aus der angesparten Summe und einem zinsgünstigen Darlehen, das mindestens der Höhe dieses Betrags entspricht, zusammen. Das bedeutet, wenn der gesamte Bausparbetrag 100.000 € beträgt, und vertraglich festgelegt wurde, dass der Bausparer in der Sparphase 40 Prozent anspart, erhält er am Ende der Zuteilungsphase ein Darlehen von 60.000 €. Damit man über die Gesamtsumme von 100.000 € verfügen kann, muss der Bausparvertrag zuteilungsreif sein. Die Zuteilung kann erfolgen, wenn an einem bestimmten Stichtag die Mindestsparzeit abgelaufen ist, und das vereinbarte Mindestguthaben angespart wurde. Auf den Zeitpunkt der Zuteilung hat der Sparer keinen Einfluss, er hängt hauptsächlich vom Gesamtgeschäft der Bausparkasse ab. Fließen dem Geldinstitut viele Zahlungsraten zu, so verkürzt sich die Wartezeit, sie kann aber im Einzelfall bis zu drei Jahren betragen. Zusätzlich kann zwischen der erfolgten Zuteilung und der Auszahlung eine Ruhezeit liegen, die aber höchstens sechs Monate dauert. Nachdem der Auszahlungstermin bekannt gegeben wurde, entscheidet der Bauherr über die Art der Auszahlung. Entscheidet er sich dafür, nur sein Sparguthaben zu nutzen, so ist eine nachträgliche Höherverzinsung der Spareinlagen möglich. Soll das gesparte Guthaben gemeinsam mit dem Darlehen ausbezahlt werden, kann letzteres in der vollen Höhe oder anteilig ausbezahlt werden.

Nach der Darlehensphase endet der Bausparvertrag
Die Darlehensphase beginnt mit der Auszahlung des Darlehens und endet wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Die Dauer der Darlehensphase richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Höhe der Tilgungsraten und nach der Höhe des Darlehens selbst. So kann bei hohen Darlehen mit niedrigen Tilgungsraten die Darlehensphase 25 Jahre betragen. Durchschnittlich dauert die Darlehensphase etwa 11 Jahre. Der Tilgungszins eines Baudarlehens beläuft sich durchschnittlich auf 0,4 bis 0,8 Prozent pro Monat.

 

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