| Die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS ist eine freiheitlich-demokratische Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Bei Wahlen trägt sie die Kurzbezeichnung FAMILIE. Sie ist eine Partei der politischen Mitte. Die FAMILIEN-PARTEI wendet sich an alle Menschen unseres Staates, die in der Solidarität zwischen den Generationen die Grundlage für die Zukunft der Bundesrepublik Deutschland sehen. Ihre Parteiarbeit bezieht auch die hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer ein. Die FAMILIEN-PARTEI fördert die Familie als Trägerin der Generationensolidarität. Deshalb tritt die Familien-Partei für den besonderen Schutz der Familie durch die staatliche Ordnung (Grundgesetz, Artikel 6/1 ) ein. Familiäre Lebensstrukturen verändern sich in einer dynamischen Gesellschaft. Auch Alleinerziehende und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern werden ausdrücklich unter dem Sammelbegriff "Familie" zusammen gefasst. Die Geburt von Kindern darf nicht Anlass eines sozialen Abstiegs der Eltern sein. Die FAMILIEN-PARTEI erkennt klar, dass die materielle Lebensführung von der Familiengründung bis ins Alter hinein nachteilig durch Kinder beeinflusst wird. Die FAMILIEN-PARTEI zieht aus dieser Erkenntnis Konsequenzen: Die Geburt von Kindern darf keinen wirtschaftlichen und sozialen Abstieg der Eltern bewirken. Die FAMILIEN-PARTEI will eine Entwicklung aufhalten, in der die Familie zur Randgruppe wird. Sie möchte mit politischen Mitteln für Frauen und Männer die Wahlfreiheit schaffen, sich für Kinder zu entscheiden, ohne jetzt und im Alter gegenüber Kinderlosen wesentlich wirtschaftlich benachteiligt zu sein. Die FAMILIEN-PARTEI fordert die gesellschaftliche Anerkennung der Familien mit Kindern. Kinderlose und Kinderarme sind im Alter auf die solidarische Unterstützung der heute heranwachsenden Generation angewiesen. Daher fordert die Familien-Partei die Solidarität der arbeitsfähigen Kinderlosen und Kinderarmen mit allen Familien ein. Alles politische, soziale und wirtschaftliche Handeln muss dem Prinzip der Nachhaltigkeit entsprechen: Die Lebensweise der gegenwärtigen Generation darf nicht in unerträglicher Weise künftige Generationen belasten. Dieses Ziel und dieser Anspruch gelten auch für den Bereich der Staatsfinanzen, für die Umwelt und für die natürlichen Ressourcen. Die etablierten Parteien haben diesen von der Natur der Sache her gebotenen Drei-Generationen-Vertrag (Kinder - Erwerbstätige - Alte) auf die beiden letztgenannten Generationen verkürzt. Das ist weder zukunftsfähig noch gerecht. Die FAMILIEN-PARTEI will einen wirksamen, umfassenden Generationenvertrag. Darin unterscheidet sie sich wesentlich von den anderen Parteien. |