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Organisation der privaten Krankenversicherung

Alle Arbeitnehmer, die mit ihrem jährlichen Bruttoverdienst drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze liegen (2010 beträgt sie 49950 €) und alle anderen Berufsgruppen (Selbständige, Handwerker usw.) dürfen für sich eine Private Krankenversicherung (PKV) wählen.
Das Leistungsspektrum der PKV ist wesentlich umfangreicher und komplexer, als in den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Hier orientieren sich die Leistungen an dem einheitlichen Leistungskatalog.
Jeder Privatpatient kann zwischen Standardabsicherung mit Zuzahlungen, oder Sonderbehandlungen ohne Zuzahlungen wählen. Auch die Zahlung von Krankenhaus-, oder Krankentagegeld kann mit versichert werden.
Der Versicherungsbeitrag ist vom Verdienst unabhängig. Er richtet sich nach den gewünschten Versicherungsleistungen, dem Geschlecht, Eintrittsalter und eventuellen Vorerkrankungen.
Eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen gibt es in den privaten Krankenversicherungen nicht. Hier muss für jeden Versicherer ein eigener Vertrag mit Beiträgen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsleistungen rechnet der Arzt, oder die Einrichtung mit dem Privatpatienten immer direkt ab. Er bekommt die Rechnung und muss dann mit seiner PKV selbst abrechen.
Bei gleichen Ausgangsbedingungen können die Beiträge und Tarife bei jeder privaten Krankenversicherung unterschiedlich sein. Ein unabhängiger Versicherungsvergleich vor dem Vertragsabschluss kann sehr viel Geld sparen. Bei diesem Vergleich sollten auch die unterschiedlichen Altersrückstellungen mit einbezogen werden, die die PKV bilden. Damit soll vermieden werden, dass die Beiträge im Alter zu stark steigen.
Der Wechsel zwischen den PKV ist bis 55 Jahre möglich. Da das Eintrittsalter und eventuelle gesundheitliche Dauerschäden auf die Beitragshöhe einen sehr hohen Einfluss haben, ist jeder spätere Wechsel in eine andere PKV in der Regel immer teurer.
Auch eine Rückkehr zur GKV ist für privat versicherte Personen auch bis 55 Jahre kaum möglich. Bei finanziellen Problemen muss der Versicherungsnehmer in den Basistarif seiner privaten Krankenversicherung wechseln. Hier erhält er ähnliche Leistungen wie in einer GKV.